Reiter sicher plus - Grundfähigkeitsrente
Schützt Sie vor finanziellen Folgen, die durch den Verlust von genau definierten Grundfähigkeiten (z.B. Erblinden) durch Unfall, Reitunfall und Krankheit entstehen.
In diesem Fall erhalten Sie von der Uelzener eine Rente bis zum 67. Lebensjahr, also bis zum Beginn der Reiter-Rente.
Bei Zahlung einer Grundfähigkeitsrente, werden die die Grundfähigkeitsrente und die Altersrente beitragsfrei gestellt.
Verlieren Sie Ihre Grundfähigkeit durch einen Reitunfall mit Reithelm erhöht sich auch hier die Leistung, also die Rentenzahlung um 50%.
Die Grundfähigkeiten sind klar definiert und unterleilen sich in die Gruppen A und B:
| Grundfähigkeit A | Grundfähigkeit B |
| Sehen | Hören |
| Sprechen | Gehen |
| Sich orientieren | Greifen |
| Hände gebrauchen | Knien oder Bücken |
| | Arme bewegen |
| | Heben und Tragen |
| | Auto fahren |
| | Setzen und Aufstehen |
Wenn eine der Grundfähigkeiten A, oder drei der Grundfähigkeiten B nicht mehr zutreffen wird die Grundfähigkeits-Zusatzversicherung gezahlt.
Die Grundfähigkeitsrente wird auch bei Eintreten der Pflegestufe II SGB XI geleistet.
► Angebot anfordern