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Reiter sicher plus - Grundfähigkeitsrente

Schützt Sie vor finanziellen Folgen, die durch den Verlust von genau definierten Grundfähigkeiten (z.B. Erblinden) durch Unfall, Reitunfall und Krankheit entstehen.

 

In diesem Fall erhalten Sie von der Uelzener eine Rente bis zum 67. Lebensjahr, also bis zum Beginn der Reiter-Rente.

Bei Zahlung einer Grundfähigkeitsrente, werden die die Grundfähigkeitsrente und die Altersrente beitragsfrei gestellt. 

Verlieren Sie Ihre Grundfähigkeit durch einen Reitunfall mit Reithelm erhöht sich auch hier die Leistung, also die Rentenzahlung um 50%.

 

Die Grundfähigkeiten sind klar definiert und unterleilen sich in die Gruppen A und B:

 Grundfähigkeit A  Grundfähigkeit B
 Sehen Hören
 Sprechen Gehen
 Sich orientieren Greifen
 Hände gebrauchen Knien oder Bücken
  Arme bewegen
  Heben und Tragen
  Auto fahren
  Setzen und Aufstehen
 

Wenn eine der Grundfähigkeiten A,  oder drei der Grundfähigkeiten B nicht mehr zutreffen wird die Grundfähigkeits-Zusatzversicherung gezahlt.

Die Grundfähigkeitsrente wird auch bei Eintreten der Pflegestufe II SGB XI geleistet.

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